Schweizer Club für Terrier (SCFT)
Bedingungen für Eintragung von Züchteradressen
| 1. | Der Züchter / die Züchterin muss Mitglied im SCFT sein. |
| 2. | Es werden nur offizielle SKG-Zuchtstätten eingetragen, bzw. ausländische Zuchtstätten mit FCI-anerkannten Papieren. Die ausländischen Zuchtstätten werden separat aufgeführt mit einem entsprechenden Hinweis. |
| 3. | Die Einträge erscheinen auf der Seite der entsprechenden Rasse und sind in der Reihenfolge ihres Eingangs sortiert. |
| 4. | Die Einträge enthalten den Namen der Zuchtstätte, Name und vollständige Adresse des Züchters / der Züchterin und Telefonnummer. Ergänzend können Fax- und Natelnummern, E-Mail-Adressen, ein Link auf eine eigene Homepage sowie der Hinweis auf das Gütezeichen der SKG eingetragen werden. |
| 5. | Der Eintrag ist
kostenpflichtig und wird pro Kalenderjahr verrechnet. Aktueller Preis: CHF 40.00 pro Jahr Es wird eine Rechnung mit Einzahlungsschein verschickt. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, wird der Eintrag gelöscht. Es werden keine Mahnungen verschickt. |
| 6. | Der Eintrag ist
freiwillig und erfolgt nur auf Antrag des Züchters / der Züchterin. Anträge können wie folgt gestellt werden: via Mail an zollinger@terrierclub.ch via Post an: Kurt Zollinger, Bachweg 9, CH-5028 Ueken via FAX an: 0041 62 871 67 29 |
| 7. | Die Einträge der Züchterliste werden auch in der farbigen Terrier-Rassenbroschüre des SCFT publiziert, welche an Interessenten und an Ausstellungen abgegeben wird. Diese Broschüre wird einmal jährlich (jeweils nach der GV) aktualisiert und neu gedruckt. |