Schweizer Club für Terrier (SCFT)
Bedingungen für Eintragung von angekörten Zuchtrüden
| 1. | Der Rüdenbesitzer / die Rüdenbesitzerin muss Mitglied im SCFT sein. |
| 2. | Der Rüde muss vom SCFT als Zuchtrüde angekört sein. Eine Kopie des Körausweises und der Abstammungsurkunde muss dem Eintragungsantrag beigelegt werden. |
| 3. | Die Einträge erscheinen auf der Seite der entsprechenden Rasse und sind nach Postleitzahl sortiert. |
| 4. | Die Einträge enthalten den Namen des Rüden, die Abstammung (Vater / Mutter), Geburtsdatum, Farbe, Stammbaum-Nummer, Name und vollständige Adresse des Halters / der Halterin und Telefonnummer. Ergänzend können Fax- und Natelnummern, E-Mail-Adressen, ein Link auf eine eigene Homepage sowie Hinweise auf erreichte Titel oder Resultate von Gesundheitsuntersuchungen (z.B. HD) eingetragen werden. Ebenso kann ein Bild des Rüden eingetragen werden. In diesem Fall wird das Bild unter einem Link (Name des Rüden) hinterlegt. |
| 5. | Der Eintrag ist
kostenpflichtig und wird pro Kalenderjahr verrechnet. Aktueller Preis: CHF 20.00 pro Jahr pro Rüde Es wird eine Rechnung mit Einzahlungsschein verschickt. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, wird der Eintrag gelöscht. Es werden keine Mahnungen verschickt. |
| 6. | Der Eintrag ist
freiwillig und erfolgt nur auf Antrag des Rüdenhalters / der
Rüdenhalterin. Anträge können wie folgt gestellt werden: via Post an: Kurt Zollinger, Bachweg 9, CH-5028 Ueken via FAX an: 0041 62 871 67 29 Eine Kopie des Körausweises und der Abstammungsurkunde ist beizulegen, sonst kann der Eintrag nicht bearbeitet werden. |